Richtlinien für Vogelbörse des Vereins Vogelfreunde Hausen i.K. e.V.
- Es dürfen Vereinsmitglieder und andere Züchter Vögel zum Verkauf anbieten.
- Gewerbliche Anbieter (Zoohändler usw.) sind nicht gestattet.
- Im Ausstellungsbereich darf nicht geraucht werden.
- Kranke und krankheitsverdächtige Vögel dürfen nicht ausgestellt und angeboten werden.
- Es dürfen nur gezüchtete Vögel angeboten werden.
- Die Käfige müssen mindestens in Tischhöhe (ca. 80 cm) aufgestellt werden. Sie müssen in einem sauberen Zustand sein. Verschmutze Käfige sind von der Vogelbörse auszuschließen.
- Futter und Wasser müssen ausreichend vorhanden sein.
- Es dürfen nur gleich große, untereinander verträgliche Arten in einem Käfig untergebracht werden, so dass mindestens ein Drittel der Sitzstangefläche und bei Bodenvögeln(z.B. Wachteln, Tauben) die halbe Bodenfläche frei bleibt.
- Die Käfige müssen so groß sein, dass sich die Vögel darin ungehindert bewegen können.
- In den Käfigen müssen mindestens 2 Sitzstangen vorhanden sein. Ausnahme bei Bodenvögeln.
- Die Verwendung von Ausstellungskäfigen ist Pflicht. Kanarienvögel und Finkenvögel im Wursterkäfig bzw. Ausstellungskäfig Typ 0, Vögel bis zu Größe von Wellensittichen, Agaporniden, Neophemen im Ausstellungskäfig Typ 0 (ca. 34 x 16 x 29 cm), Vögel bis zur Größe von Rosellasittichen oder Mohrenkopfpapageien im Ausstellungskäfig Typ 1 (ca. 45 x 22 x 38 cm), kurzschwänzige Papageienarten, die größer als Mohrenkopfpapageien und kleiner wie Graupapageien sind, sowie langschwänzige Psittaciden bis zur Größe eines Halsbandsittichs (Gesamtlänge Halsbandsittich ca. 40 cm)im Ausstellungskäfig Typ 2 (ca. 49 x 22 x 44 cm), kurzschwänzige Papageienarten und langschwänzige Psittaciden bis zur Größe eines Königsittichs (Gesamtlänge Königsittich ca. 45 cm) im Ausstellungskäfig Typ 3 (ca. 60 x 28 x 59 cm).
- Artengeschütze Vögel (meldepflichtige) dürfrn nur mit Herkunftsnachweis abgegeben werden.
- An Personen unter 16 Jahren dürfen keine Vögel abgegeben werden.
- Bei Nichteinhaltung der Richtlinien, ist die betreffende Person von der Veranstaltung auszuschließen.